Pflichtenheft: Nutzerverwaltung
Siegfried Schwarzl
szl at gmx.de
Mon May 12 01:17:03 CEST 2003
On Mon, 12 May 2003 00:56:18 +0200, you wrote:
> > Entschuldigung - das hat hier nun doch wirklich nichts verloren.
> > Die Schule hat eine Aufsichts_pflicht_, und der hat sie im Rahmen
> > der gesetzlichen Vorgaben nachzukommen.
>
> Ich vergas, wir leben ja in Deutschland... :-/
> Aber jetzt mal ehrlich:
> Wie willst Du dieser Aufsichtspflicht praktisch nachkommen?
> Ich halte das fuer ziemlich unmoeglich.
> "Ä bissel was geht alleweil..."
Auch da scheint ein Mißverständnis zu bestehen. Aufsichtspflicht
wahrnehmen heißt nicht lückenlos überwachen.
Wenn ich meinen (vor allem jüngeren) Schülern z. B. sage:
- gezieltes Aufsuchen anstößiger WWW-Seiten ist nicht erlaubt,
- bei zufälligem Finden sind solche Seiten zu verlassen,
- die Einhaltung dieser Anweisungen durch Logdateien überprüfen
kann und dies bei Bedarf oder strichprobenweise auch mache,
so habe ich m. E., was WWW-Nutzung betrifft, schon einen ganz
großen Teil meiner Aufsichtspflicht abgedeckt.
Präzedenzfälle (Gerichtsverfahren bzw., Verurteilungen wg.
Zugänglichmachung jugendgefährdender Schriften) sind mir noch
nicht bekannt.
> Und wenn einer runterfaellt? :)
Natürlich eine Katastrophe, aber bei entsprechender Belehrung,
vorhandener Einsichtsfähigkeit, Kontrolle der Einhaltung der
Anweisungen etc. evtl, ohne rechtliche Folgen. Wenn Schüler auf
dem Schulhof einen anderen durch Schneeballwerfen verletzen, muß
ich es mir auch nicht anrechnen lassen, daß ich nicht
danebengestanden bin, wenn ich es vorher generell verboten habe
und die Einhaltung des Verbots durch Patrouillen auf dem Schulhof
kontrolliere.
> D.h. wir muessen eine Spagat zwischen Logging, Datenschutz und
> den Regelungen zur Erhebung personenbezogener Daten machen...
Und dabei müssen wir noch froh sein, wenn wir keine Schnittstelle
zum Verfassungsschutz einbauen müssen.
> Ich habe schon einige Artikel ueber - IMO sinnlos - klagende
> Eltern gelesen, aber ich denke dennoch, dasz man es nicht
> uebertreiben sollte.
Sicher nicht. Aber ich möchte schon feststellen können, wer von
seinem Schul-Account aus 2000 Mails (beleidigenden) Inhalts
verschickt hat.
> In die Hefte ja, aber in die Schultasche dann auch nur im Beisein
> des Rektors und nur unter ganz ganz bestimmten Umstaenden.
> (War wenigsten bei uns so, IIRC)
Schultasche ist Eigentum, Homeverzeichnis nicht.
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