Pflichtenheft: Nutzerverwaltung
Maximilian Wilhelm
max at rfc2324.org
Mon May 12 00:58:02 CEST 2003
Siegfried Schwarzl schrieb:
> On Mon, 12 May 2003 00:11:37 +0200, you wrote:
> > Das ist ein soziales Problem und jeder der ernsthaft darueber
> > nachdenkt wird feststellen, dasz man das mit technischen Mitteln
> > nicht loesen kann.
> Mit technischen Mitteln _allein_ nicht.
> > Oder will jemand einen Ueberwachungsstaat / ein Ueberwachungssystem?!
> Entschuldigung - das hat hier nun doch wirklich nichts verloren.
> Die Schule hat eine Aufsichts_pflicht_, und der hat sie im Rahmen
> der gesetzlichen Vorgaben nachzukommen.
Ich vergas, wir leben ja in Deutschland... :-/
Aber jetzt mal ehrlich:
Wie willst Du dieser Aufsichtspflicht praktisch nachkommen?
Ich halte das fuer ziemlich unmoeglich.
"Ä bissel was geht alleweil..."
> > Aber mal was anderes:
> > Wo war da die Aufsicht, als die das gespielt haben?!
> > Irgendwer hier hat doch einmal gesagt, dasz immer eine Aufsicht
> > dabei sein muss,
> Nein. Das hängt auch vom Entwicklungsstand der Schüler
> (Einsichtsvermögen etc.) und den potentiellen negativen Folgen
> ab. Wenn ich mit Schülern eine Hochgebirgswanderung mache, muß
> ich sie nicht alle an die Leine legen.
Und wenn einer runterfaellt? :)
> > D.h. die Schultauglichkeit eines System haengt davon ab, wieweit
> > die Schueler beobachten werden koennen?
> > Herzlichen Glückwunsch
> Es sollte _bei Bedarf_ die Möglichkeit bestehen (evtl. besteht
> dazu aufgrund der diversen TKKG-Gesetze oder so ähnlich sogar die
> gesetzliche Verpflichtung), mißbräuchliche oder rechtswidrige
> Nutzung aufzudecken und zu verfolgen.
D.h. wir muessen eine Spagat zwischen Logging, Datenschutz und
den Regelungen zur Erhebung personenbezogener Daten machen...
Ich habe schon einige Artikel ueber - IMO sinnlos - klagende
Eltern gelesen, aber ich denke dennoch, dasz man es nicht
uebertreiben sollte.
Sonst wuerde ich mir als Schueler ueberlegen, ob ich das System
ueberhaupt nutze, wenn alles ueberwacht wird.
> > Da darfst Du naemlich nicht dran.
> Das halte ich für ein Gerücht. In die Schulhefte meiner Schüler
> darf ich die Nase ja auch reinstecken. Und nichts anderes sind
> die Homeverzeichnisse (Mail evtl. ausgenommen, wg.
> Fernmeldegeheimnis).
In die Hefte ja, aber in die Schultasche dann auch nur im Beisein
des Rektors und nur unter ganz ganz bestimmten Umstaenden.
(War wenigsten bei uns so, IIRC)
Ciao
Max
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