Pflichtenheft aktuell (1)

Hans-Dietrich Kirmse hd.kirmse at gmx.de
Fri May 16 20:12:02 CEST 2003


Siegfried Schwarzl schrieb:
> 
> On Fri, 16 May 2003 14:25:53 +0200 (MEST), you wrote:
> 
> > Außerdem wräe es nicht schlecht, wenn ich gleich auf meine Mails von
> > der Schule zgreifen könnte (theoretisch).
> 
> Mit dieser Möglichkeit würden wir uns vermutlich eine Menge
> juristischer Probleme aufhalsen, auch wenn sich der Vorschlag
> zunächst vernünftig anhört.
> 
> (1) Es wäre zu prüfen, ob die Schule nicht dadurch zum Provider
> wird. Dann schlagen aber die diversen Gesetze mit voller Wucht
> zu, insbesondere müßte die Schule u. U. Schnittstellen für den
> (unbemerkten!) Zugriff durch Organe der Exekutive
> (Verfassungsschutz u. a. ) einrichten. Wollen wir das?

die Schule _wird_ zum Provider, wenn sie private Mails zuläßt,
einen Mailserver am internationalen Netz vorausgesetzt.
Sie ist _kein_ Provider, wenn nur schulische Mails über diesen
Mailserver laufen. Das ist unabhängig davon, ob ich von außen
auf diesen (Mail-)Server Zugriff habe oder nicht.

Damit ist aber das eigentliche Problem von Wieland nicht geklärt.

> 
> (2) Zumindest private Mail, wenn nicht evtl. sogar sämtlich Mail,
> unterliegt dem Fernmeldegeheimnis. Eine irgendwie geartete
> Kontrolle des Mailtreibens unserer Schüler wäre nicht erlaubt,
> wenn keine rechtswirksame Einwilligung der Erziehungsberechtigten
> vorliegt. 

oder diese Mails getrennt bearbeitet, archiviert etc. werden.
Quasi 2 getrennte mailserver, wobei noch dafür gesorgt werden muß,
das die Mails an den richtigen Server gehen.

> Da sich die Beteiligung der Schüler am E-Mail-Verkehr
> durchaus auch zum Nachteil der Schüler auswirken kann, ist mit
> ziemlicher Sicherheit eine Einwilligung der Eltern zur Teilnahme
> am E-Mail-Verkehr erforderlich, jedenfalls dann, wenn der
> E-Mail-Account nicht nur ausschließlich für schulische Zwecke
> genutzt werden darf. Wollen wir das?

Das mit der Einwilligung der Eltern ist der Hauptgrund, warum ich
LDAP (oder MySQL) will. Denn was nützt es mir, wenn ich von 2 oder
3 Eltern die Einwilligung nicht bekomme, und deshalb können dann die
anderen E-mail nicht nutzen. Andererseits ist nur so wie beschrieben
die Frage der Verantwortung sauber geklärt.

 
> Wenn also diese Möglichkeiten vorgesehen werden sollen, so nicht
> als Standard, es sei denn, man erhält von zuständiger Stelle den
> Persilschein der Unbdenklichkeit.

mein Ziel war (und das habe ich immer angegeben), das ich den Mail-
zugang _personengebunden_ erst freischalte, wenn diese Verantwort-
lichkeit geklärt ist. Diese darf nicht am Admin hängen bleiben.
Andererseits kann es nicht sein, das Mail nicht zur Verfügung steht,
wenn die Frage der Verantwortlichkeit sauber geklärt ist bzw. wird.
(für mich ist auch sauber geklärt, wenn z.B. der Schulleiter sagt,
für die Sek II übernehme ich die Verantwortung, weil sie sonst nicht
die Lehrplaninhalte erfüllen können oder sonst was)

 
> Im übrigen kann es natürlich jedem "Schulserver" passieren, daß
> sein Einsatz bei massiver Verletzung gesetzlicher Bestimmungen
> durch die oberste Schulbehörde untersagt wird.

Auch das sollte den Admin nicht stören dürfen, wenn er nicht die 
Verantwortung für die Verletzung dieser gesetzlichen Bestimmungen
zugeschoben bekommt.

Nur, wie kann er das beweisen (das er nicht schuld ist)?
m.E. sollte alles was Kontrollpflichten u.ä. sind auch belegt werden
können -> Logfile vom Logfile ?

Also so: eine Pausenaufsicht in der Schule wird von der Schulleitung
auch kontrolliert. Das verhalten der Lehrer sollte genauso 
kontrolliert bzw. aus Sicht des Lehrers sein korrektes Verhalten 
jederzeit belegt werden können. - das hier der Datenschutz eine
besondere Rolles spielt versteht sich. - Meinungen willkommen!


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Mit freundlichen Grüßen           \ / ASCII ribbon campaign
Hans-Dietrich                      X  against HTML mail 
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