Klausurumgebung - Ergänzung Pflichtenheft

Hans-Dietrich Kirmse hd.kirmse at gmx.de
Sat May 10 21:01:01 CEST 2003


Hallo Siegfried,

Siegfried Schwarzl schrieb:
> 
> On Sat, 10 May 2003 18:41:47 +0200, you wrote:
> 
> > ich habe für Klausuren und Kontrollen keine Schwachpunkte gesehen.
> > bei der schriftl. Informatikprüfung (Abi) wird sowieso verlangt, das
> > man die Rechner vom Netz nimmt. - aber da ich kein Experte bin, habe
> > ich es halt wie die Kollegen gemacht, alles vom Netz. Aber der
> > aufwand ist deutlich höher die Rechner wieder ranzubringen, da die
> > pol-Datei nicht im netlogon liegt.
> 
> Und wer übernimmt die Verantwortung dafür, daß keine
> Täuschungshandlungen möglich sind?

schön das hier wieder einer an seine Verantwortung denkt.

meine Meinung dazu, die zumindest für Thüringen als aktuell anzunehmen
ist: 

angenommen, du schreibst eine ganz normale Klausur z.B. 12. Klasse.
es sind immer Möglichkeiten vorhanden, das die Schüler abschreiben
können z.b. den Taschenrechner als Spickzettel oder ein Plastelineal 
hinten beschrieben ... . Das kommt auch in den seltensten Fällen 
raus und es kann mir auch keiner erzählen, das nicht gespickt wird.
Das beste was mir Schüler demonstriert haben, war in Wirtschaft und
Recht, wo die Seiten in ein Gesetzbuch geklebt haben, vorneweg 
entsprechenden Seiten entfernt, das das Buch nicht gleich auf diesen 
Seiten aufklappt. Oder was da mit Handy's abgeht - wir hatten dann
gleich ein Thema für jufo ;-)   Nur mal so aus dem Nähkästchen
geplaudert. Schade das meine ehemaligen Schüler nicht hier in der 
Liste sind.

es wird vom Lehrer auch nicht erwartet, das er alle Betrugsversuche
entdeckt. Aber es wird erwartet, das der Lehrer Vorsorge betreibt,
das nicht gespickt wird. Also wenn er den Mathehefter als Unterlage
in der Matheklausur zulassen würde, dann würde bei einem Problem 
der Lehrer sich schon peinliche Fragen gefallen lassen müssen.

Weiterhin hat er aufzupassen. Er wird sich also nicht vorn hinsetzen
dürfen und vielleicht andere Arbeiten korrigieren - das wäre m.E.
(grob?)fahrlässige Vernachlässigung seiner Aufsichtspflichten.

Wenn er aber die entsprechenden Belehrungen macht, entsprechende
Kontrollen (hier keine "falschen" Hefter als unterlage) und sich
seiner Aufsicht so widmet, wie das erwartet wird, dann wird auch 
im Falle eines im Nachhinein entdeckten Betrugsversuch dem Lehrer
kein Ärger erwachsen können.


Auf das Schulnetz bezogen: wenn also schlüssig ist, das nach 
derzeitigen Kenntnisstand keine Täuschung möglich ist und er 
setzt diese Lösung mit der notwendigen Sorgfalt um (geeignete
passwörter, ...), dann ist das doch genau dieselbe Situation.

D.h. sollten es doch einzelne schaffen zu spicken, ist das dasselbe,
als ob ein Schüler während der Kursarbeit spickt. es gibt keine 
100%ige Sicherheit gegen Betrügereien, weder bei einer klausur
im Klassenraum noch bei einer im Netz. Ich schreibe trotzdem
Matheklausuren.

Es ist m.E. demzufolge folgendes zu fordern:

- Konzeption hat von kompetenten Personen gewissenshaft zu erfolgen, 
- ebenso die implementation (intensiv testen!)
- es ist gewissenhaft die Sache zu nutzen  -> z.B. nach Anleitung 
- es ist die Aufsicht während der Klausur gewissenhaft wahrzunehmen

dann dürfte keine Fahrlässigkeit nachweisbar sein, schon gar keine
grobe Fahrlässigkeit und dann kann jeder Lehrer die Verantwortung
übernehmen.

ich sehe hier kein (technisches) Problem.
ich würde auch dieses System nutzen, wenn mich die Konzeption
überzeugt und wenn es nicht ausdrücklich verboten ist (bei uns
schriftl. Abiturprüfung in Informatik)


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Mit freundlichen Grüßen           \ / ASCII ribbon campaign
Hans-Dietrich                      X  against HTML mail 
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