Verschluesselung Was: [OT] MIR REICHTS!

Jorge Santos jorge.santos at liberdade.de
Mi Sep 6 19:58:26 CEST 2006


* RA Voigt <voigt-anwalt at t-online.de> [2006-09-06 11:20]:

 
> Eine Erlaubnis zur Rasterfahndung, d.h. das Abscannen aller erreichbaren privaten Festplatten im Netz, ist nicht angedacht. Es geht um 
> Ermittlungen in Einzelf�llen.
> 
> Eine andere Frage ist, ob man den Beh�rden glauben will, dass sie ihre Ma�nahmen auf solche F�lle beschr�nken werden.
Und genau darin sehe ich das Problem!

Uns wurde vor Augen gef�hrt, dass wir in einem Staat leben, in dem 
ein _deutscher_ Nachrichtendienst (in diesem Fall der BND, der 
�brigens Dank Sicherheitspaket 1 auch innerhalb des eigenen Landes 
Informationen gewinnen darf), dessen Aufgabe ausschlie�lich in 
der Informationsbeschaffung besteht, durchaus und sehr unproblematisch
ihre Vorstellungen von RECHT auch exekutiv duchsetzen konnten 
(Beispiel: Cicero).

Ich zitiere:

(a) Wesen des Trennungsgebots

Die Trennung von Polizei und Verfassungsschutz begr�ndet sich aus den
Erfahrungen mit dem Terror der Gestapo, die nachrichtendienstliche und
exekutive Befugnisse hatte und dadurch unbeschr�nkte Machtf�lle
erreichte. Zur Gef�hrlichkeit der Gestapo trug auch bei, da� diese
weisungsbefugt gegen�ber allen Polizeibeh�rden, der verwaltungs- 
gerichtlichen Kontrolle entzogen und an die Gesetze nicht
gebunden war.

Zitatende

Im Fall Cicero wurden den Geheimdiensten hier Befugnisse einger�umt, die
das Trennungsgebot, die Trennung von Staatsschutz und Polizei,
nicht hinreichend ber�cksichtigten.

Auch wenn im _Nachhinein_ der Zugriff judikativ in Frage gestellt 
und zuletzt Verworfen wurde!!!

Wer kann nach den Geschehnissen der letzten Zeit sicher sein, dank unserer
Gewaltentrennung NIE in die Situation zu geraten uns von GEHEIMPOLIZISTEN
umgeben zu sehn???

Gru�

Jorge
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