GPL V3
Florian Lohoff
flo at rfc822.org
Sat Sep 9 23:04:02 CEST 2000
On Sat, Sep 09, 2000 at 10:14:45PM +0200, Jan-Benedict Glaw wrote:
> On Sat, Sep 09, 2000 at 03:53:05PM +0200, Ingo Luetkebohle wrote:
> > On Sat, Sep 09, 2000 at 03:28:15PM +0200, Alain Schroeder wrote:
> > > Florian Lohoff wrote:
>
> > Ich werd' immer mehr Fan der Artistic License (alternativ auch BSD),
> > wenn ich so'n Kram hoere... Mein eigener Kram war eh immer Public
> > Domain und wird das auch bleiben. Da weiss ich wenigstens *genau*
> > woran ich bin :)
>
> Holzweg. AFAIK gibt's (rechtlich gesehen) in Deutschlang kein
> "public domain". Gedanke ist der: Wenn Du etwas in die "public
> domain" steckst (stecken willst...), dann lehnst Du Dein Recht
> ein Dein Werk ab. ...in Deutschland ist das Copyright aber *nicht*
> abtretbar: Was Du gemacht hast, gehört *unveräußerlich* Dir (bzw.
> der Firma, für die Du das u.U. gemacht hast...). Als unabänderlicher
> Copyright-Inhaber kannst Du Dein Werk aber unter ein Lizenz-Modell
> stellen, daß jedem Nutzer Deines Werkes alle erdenklichen Rechte
> daran einräumt. Du kannst also "nur" das Lizenz-Modell, *nicht*
> aber die Eigentumsrechte bestimmen.
Das Problem ist ein anderes. In den USA kannst du die Rechte
genau wie in Deutschland fuer Bestimmte "Nutzungsformen" abtreten
allerdings kannst du in Deutschland die Rechte anders als
in den USA nur fuer bereits Bekannte Nutzungsformen Abtreten.
Aber SAEMTLICHE Rechte kann man damit halt nicht mehr abtreten.
Flo
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Florian Lohoff flo at rfc822.org +49-5201-669912
"Write only memory - Oops. Time for my medication again ..."
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